Kfz-Schaden-Gutachten
Haftpflichtschaden
Wer unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wird als Geschädigter bezeichnet.
Die Rechte des Geschädigten regelt der §249 des BGB. Zur Bewertung des
beschädigten Fahrzeuges kann sich der Geschädigte eines qualifizierten Kfz-
Sachverständigen bedienen.
Kaskoschaden
Hierbei handelt es sich beispielsweise um selbst verschuldete Unfälle,
aber auch um mut- und böswillige Beschädigungen. Im Teil-Kasko-Schaden
sind Brand-, Diebstahlt-, Einbruch-, Sturm- und Wildschäden zu beurteilen.
Die entstandenen Kosten werden von der Kasko-Versicherung getragen.
Durch das Vertragsverhältnis hat die jeweilige Versicherung das Weisungs-
recht und entscheidet über die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen.